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Allgemeine Geschäftsbedingungen der msg

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Für den Abschluss von Kursvereinbarungen

A. Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für den Abschluss von Kursvereinbarungen der music support group – Rüdiger J. Veith e.K. (msg) im Geschäftsbereich Ausbildungsakademie Deutsche POP. Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Teilnehmern (TN) der Deutschen POP wird hiermit widersprochen, es sei denn, sie sind von msg bei Vertragsschluss schriftlich bestätigt worden.

 

§ 2 Laufzeit, Kündigung, Rücktritt

 

Jeder Kurs hat eine feste Laufzeit von 6 Monaten und endet mit Zeitablauf automatisch. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine solche muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis bzw. Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich erfolgen. msg behält sich das Recht vor, Kurse wegen zu geringer TN-Zahl auf den nächsten Starttermin zu verschieben. TN wird von msg spätestens 2 Wochen vor Beginn des gebuchten Kurses schriftlich über die Kursverschiebung informiert. TN ist dann automatisch für den entsprechenden nächsten stattfindenden Kurs verbindlich angemeldet, es sei denn, er widerspricht der Teilnahme an diesem Kurs schriftlich bis spätestens zum 15. des ursprünglichen Kursstartmonats (Rücktritt). Auf das Rücktrittsrecht und die Frist zu dessen Ausübung wird TN nochmals ausdrücklich mit der Mitteilung der Kursverschiebung hingewiesen. Hat TN seinerseits vorher bereits Umbuchungen (siehe A § 4) an dem betreffenden Kurs vorgenommen, ist das Rücktrittsrecht ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 3 Kursgebühren, Zahlungsmodalitäten, Verzug

 

Die Gebühren pro Einzelkurs betragen 1.794,- €. Abhängig von der Zahlungsmodalität werden hierauf Rabatte gewährt. Zur Einziehung der Kursgebühren erteilt TN msg eine gesonderte Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren. Ist Vorauszahlung vereinbart, sind die Kursgebühren am ersten des Monats zur Zahlung fällig, der dem Kursstartmonat vorangeht. Der Vorauszahlungsrabatt ist ausdrücklich gebunden an die fristgerechte Zahlung. Er entfällt, wenn TN Umstellung auf Ratenzahlung gewährt wird. In diesem Fall gelten die nicht-rabattierten Kursgebühren i.H.v. € 1.794,- pro Kurs (6 Monatsraten zu € 299,-). Ist Ratenzahlung vereinbart, sind die Raten jeweils zum 1. der einzelnen Kursmonate zur Zahlung fällig, erstmals mit dem Startmonat des Kurses. Maßgebend für die Einhaltung von Zahlungsfristen ist der Zahlungseingang auf dem Konto von msg. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten (z.B. bei Rücklastschrift durch nicht gedecktes Konto), behält sich msg vor, neben den Rücklastschriftkosten jeweils eine Aufwandspauschale i.H.v. € 20,-, max. jedoch € 50,- pro Kurs, geltend zu machen. TN bleibt es unbenommen, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Bei Zahlungsverzug ist msg berechtigt, den für den Kurs insgesamt noch ausstehenden Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen. Die Geltendmachung von Verzugsschaden wird vorbehalten. Bei Verschiebung eines Kurses (siehe auch A § 4) bleiben für die Zahlungen die ursprünglich vereinbarten Fälligkeitstermine des verschobenen Kurses bestehen.


§ 4 Umbuchungen

 

Vom TN gewünschte Umbuchungen (Verschiebung, Kurswechsel, Zahlungsänderung etc.) sind spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Kursstart schriftlich zu beantragen und nach Zustimmung von msg gegen eine Gebühr i.H.v. € 100,- möglich. Umbuchungen sind nur einmal pro Kurs möglich und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch msg.

 

§ 5 Nachprüfung

 

Eine Nachprüfung ist möglich, wenn TN an der eigentlichen Prüfung entschuldigt nicht teilnehmen konnte und ein ärztliches Attest vorlegt. Die Kosten für schriftliche oder praktische Sammel-Nachprüfungen betragen € 50,-, für mündliche Einzel-Nachprüfungen € 100,-. Diese Gebühren sind vom TN spätestens 1 Woche vor dem Nachprüfungstermin in bar zu zahlen. Nachprüfungen sind innerhalb von 2 Wochen nach dem ursprünglichen
Prüfungstermin zu absolvieren.

 

§ 6 Pflichten von TN

 

TN erteilt mit Abschluss dieser Vereinbarung msg die Zustimmung zur nicht exklusiven Verwendung von im Rahmen des Unterrichts entstandenem urheberrechtlich geschütztem Material (Ton-, Film-, Bildaufnahmen etc.), an dem TN beteiligt ist. Die Verwendung des Materials durch msg erfolgt dabei unter Nennung der Urheber im Rahmen des Unterrichts (auch für nachfolgende Kurse), bei Infotagen oder Messen, auf der Homepage der msg, sowie in sozialen Netzwerken (z.B. MySpace, YouTube, Facebook etc.). Die private oder kommerzielle Nutzung des im Unterricht entstandenen Materials durch TN ist nach Freigabe durch msg möglich; dabei muss auf den
Entstehungszusammenhang hingewiesen und, wenn möglich, das Deutsche POP-Logo eingebunden werden. TN ist nicht befugt, das von msg zur Verfügung gestellte urheberrechtlich geschützte Übungsmaterial (Ton-, Film- und Bildaufnahmen, Skripte, Konzertmitschnitte etc.) außerhalb des Unterrichts kommerziell zu verwenden. Die private Nutzung für eigene Zwecke ist jederzeit gestattet. Das Kopieren von zur Verfügung gestellter Software ist ohne vorherige Erlaubnis untersagt.

 

§ 7 Haftung von msg

 

msg haftet für von msg vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie bei einfacher Fahrlässigkeit in den Fällen der Verletzung von Kardinalpflichten (vertragswesentliche Pflichten). Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung von msg beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Summenmäßig wird die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt auf € 5.000,-. Die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wird weder ausgeschlossen noch beschränkt. Im Übrigen ist jegliche Haftung von msg, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

 

§ 8 Prüfungsergebnisse

 

TN kann gegen die Prüfungsergebnisse innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch muss schriftlich begründet werden. Nach Ablauf der Frist ist das Prüfungsergebnis nicht mehr anfechtbar. TN erhält nach Ablauf der Frist eine Aufforderung zur Abholung von Produktionen aus Prüfungs- bzw. Projektarbeiten (Bilder, CDs, Dokumentationen etc.). Kommt TN der Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach, ist Deutsche POP berechtigt, die Produktionen zu entsorgen. TN räumt Deutsche POP ein räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den in den Kursen entstandenen Arbeiten ein.

 

B. Zusätzliche Bestimmungen für die Buchung mehrerer Kurse (z.B. Ausbildungsgang)

 

§ 1 Laufzeit, Rücktritt, Kündigung

 

Werden mehrere Kurse verbindlich gebucht, ergibt sich die Gesamtdauer des Vertragsverhältnisses aus dem Leistungszeitraum aller gebuchten Kurse (von Beginn des ersten Kurses bis Ende des letzten Kurses). Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf des letzten Kurses automatisch. Bei Rücktritt gem. A § 2 gilt zusätzlich Folgendes: Macht TN von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, erstreckt sich dieses gleichermaßen auch auf bereits gebuchte Aufbaukurse zu diesem Kurs, nicht aber auf gebuchte Kurse einer anderen Fachrichtung. Macht TN von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, verschiebt sich entsprechend auch die Teilnahme an allen bereits gebuchten Aufbaukursen. Bezüglich Kündigung gilt A § 2 entsprechend.

 

§ 2 Teilnahmebestätigung, Einstufungstest

 

TN erhält nach Abschluss eines jeden Kurses (unabhängig vom Prüfungsergebnis) eine Teilnahmebestätigung. Mit der Teilnahmebestätigung ist TN zum Besuch des inhaltlich nachfolgenden Aufbaukurses berechtigt. Darüber hinaus hat jeder TN die Möglichkeit, durch Nachweis vorhandener Kenntnisse (Einstufungstest) einen Kurs zu überspringen und direkt den nachfolgenden Aufbaukurs zu belegen. Das Ablegen eines Einstufungstests ist bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Kursstart möglich. Die Anmeldung zum Test muss schriftlich erfolgen; die hierfür anfallende Gebühr i.H.v. € 50,- muss spätestens 1 Woche vor dem Testtermin in bar bezahlt sein. TN gilt erst mit Zahlung der Gebühr als verbindlich angemeldet. Hat TN den durch den Einstufungstest übersprungenen Kurs bereits gebucht, wandelt sich dieser Kurs in den jeweils unmittelbar folgenden Aufbaukurs um, für den TN damit verbindlich angemeldet ist. Alle weiteren gebuchten Aufbaukurse werden zeitlich um 6 Monate vorgezogen. Sollte dadurch für den zeitlich letzten gebuchten Kurs keine Umwandlung in einen Aufbaukurs möglich sein, kann TN diesen Kurs in Absprache mit msg in einen anderen Kurs umwandeln.

 

§ 3 Zahlungsmodalitäten

 

Die Höhe der gesamten Kursgebühren ergibt sich aus der Summe der pro Kurs vereinbarten Einzelbeträge. Ist Gesamtvorauszahlung vereinbart (Zahlung aller gebuchten Einzelkurse im Voraus), sind die Gebühren am ersten des Monats zur Zahlung fällig, der dem Kursstartmonat des ersten gebuchten Kurses vorangeht. Zum Zahlungseingang gilt A § 3 entsprechend. Der Gesamt- bzw. Einzel-Vorauszahlungsrabatt entfällt, wenn TN auf Ratenzahlung umstellt. In diesem Fall betragen die Kursgebühren € 1.614,- pro Kurs (6 Monatsraten zu € 269,-). Bei Ratenzahlung gilt A § 3 entsprechend: Bei Zahlungsverzug behält msg sich vor, den insgesamt für sämtliche Kurse noch ausstehenden Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen.

 

 

C. Anforderungen zum Erhalt eines Zertifikats und Deutsche POP-Diploms

 

TN erhält für jeden durchgeführten Kurs ab einem Prüfungsergebnis von 70 % ein Zertifikat. Liegt das Prüfungsergebnis unter 70 % erhält TN lediglich eine Teilnahmebestätigung (siehe auch B § 2). Liegt das Kursergebnis bei mind. 50 %, hat TN einmal die Möglichkeit einer Nachprüfung, um den Kurs erfolgreich abzuschließen und ein Zertifikat zu erhalten. Die Nachprüfung muss innerhalb von 2 Wochen nach Kursende absolviert werden. Kosten siehe A § 5. TN erhält ein Deutsche POP-Diplom, wenn er alle zu einem Ausbildungsgang gehörenden einzelnen Kurse mit einem Prüfungsergebnis von jeweils mind. 70 % abgeschlossen hat. Die Gesamtnote des Deutsche POP-Diploms errechnet sich aus dem Durchschnitt der einzelnen Kursabschlüsse. Mittels Einstufungstest übersprungene Kurse (siehe B § 2) bleiben bei der Gesamtwertung unberücksichtigt.

 

Stand Mai 2010

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